Das gegenwärtig für Vergehen im Cyberspace vorhandene Instrumentarium der internationalen Strafverfolgung und Rechtsdurchsetzung ist der ungeheuer schnellen Entwicklung des Internets und den damit verbundenen neuartigen Straftaten mit internationaler Dimension nicht einmal annähernd gewachsen. Die Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung von Internet verbrechen könnte die vorhandene Lücke ganz oder teilweise schließen.
Die Überlegungen des WCLF zur Einrichtung eines Internationalen Gerichtshofes für Cybercrime gehen von der Annahme aus, dass die Cybercrime Convention des Europäischen Rates bereits eine gute Basis für eine internationale Verständigung auf ein gemeinsames Vorgehen gegen schwere Internetverbrechen darstellt. Der WCLF hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich dafür einsetzt, weitere Staaten für die Cybercrime Convention zu gewinnen und parallel die Einrichtung eines Cybercrime Courts durch den Council of Europe betreibt.